Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Sekretariatsservice „My mobile office“
(Stand September 2006)
Für die Abwicklung und Ausführung von Verträgen über die Dienstleistung „My mobile office“ der Telesense GmbH gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen.
§ 1 Umfang und Einzelheiten der Dienstleistungen
1. Die Auswahl der Zielrufnummer obliegt allein der Telesense GmbH. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Zuteilung einer bestimmten oder vorgegebenen Nummer.
Die an den von der Telesense dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zielrufnummern bestehenden Rechte und Pflichten verbleiben auch während der Vertragslaufzeit bei der Telesense GmbH. Der Nutzungsanspruch des Auftraggebers an der Zielrufnummer erlischt mit Vertragsende. Eine Weiternutzung über den Vertragszeitraum hinaus ist nicht möglich.
2. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Anrufweiterleitung auf die Zielrufnummer korrekt eingestellt ist. Er ist für die Erreichbarkeit seiner angegebenen Rufnummern, Adressen ect für Benachrichtigungen und Rufweiterleitungen verantwortlich. Längere Nichterreichbarkeit fällt in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
3. Rufweiterleitungen zu kostenpflichtigen Servicenummern und ausländischen Telefonnummern
bedürfen einer vorherigen Absprache mit der Telesense GmbH.
4. Der Begrüßungstext kann vom Auftraggeber jederzeit geändert werden. Der Begrüßungstext zur Zielrufnummer soll einen angemessenen Umfang nicht überschreiten. Sein Inhalt darf weder gegen geltendes Recht verstoßen noch sittenwidrig sein.
5. Über die Entgegennahme der Anrufe und die Weiterleitung der aufgenommenen Informationen hinaus sind keine weiteren Dienste durch die Mitarbeiter der Telesense geschuldet. Individuelle Beratung oder Auskunftserteilung gegenüber den Anrufern ist nicht Gegenstand der Dienstleistung „My mobile office“.
6. Die Zielrufnummern werden dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Er ist nicht befugt, sie Dritten zur Verfügung zu stellen.
7. Der Auftraggeber erhält nach Auftragserteilung eine schriftliche Auftragsbestätigung.
8. Die Telesense GmbH behält sich vor, die Vertragserfüllung von einer vorherigen Bonitätsprüfung abhängig zu machen. Erfolgt eine Bonitätsprüfung, besteht kein Anspruch auf Vertragsausführung bis zum Abschluss der Prüfung oder bis zu einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern.
§ 2 Bonitätsauskünfte
1. Die Telesense GmbH ist befugt, bei der für den Auftraggeber zuständigen SCHUFA-Gesellschaft sowie den Wirtschaftsauskunfteien CREDITREFORM / CEG und BÜRGEL Auskünfte über ihn einzuholen. Der Auftraggeber stimmt zu, dass alle für die genannten Organisationen relevanten Daten während der Vertragsausführung und -auflösung an diese übermittelt werden dürfen, wenn keine höher zu bewertenden Interessen des Auftraggebers dagegen sprechen. Die getroffene Vereinbarung gilt auch im Falle der Änderung der Adressdaten des Auftraggebers.
2. Auf Verlangen erteilt die Telesense GmbH dem Auftraggeber Auskunft über die übermittelten Daten.
§ 3 Mitwirkungspflichten
1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alles Nötige zum reibungslosen Ablauf der Vertragsbeziehung beizutragen. Unterbrechungen oder Behinderungen der Ausführung der Dienstleistung sind schnellstmöglich zu beheben.
2. Die Telesense versichert, dass die Qualität der durch die Mitarbeiter erbrachten Dienstleistung „My mobile office“ durch regelmäßige Kontrollen sichergestellt wird. Trotzdem ist nach menschlichem Ermessen nicht auszuschließen, dass vereinzelt Informationen nicht korrekt aufgenommen oder bei der Weiterleitung verändert werden. Erlangt der Auftraggeber von solchen Fehlern Kenntnis, ist er in zumutbarem Maße verpflichtet, die Telesense GmbH darauf aufmerksam zu machen. Es besteht eine ausdrückliche Schadensminderungspflicht des Auftraggebers. Je größer der potentielle Schaden durch die falsche oder unkorrekte Information ist, umso weiter ist der Bereich des Zumutbaren i.S. des oben Genannten.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Inhalte oder Produkte durch die Dienstleistung „My mobile office“ zu verbreiten oder anzubieten, die gesetzes- oder sittenwidrig sind. Der Auftraggeber hat alle Handlungen zu unterlassen, durch die der Eindruck entstehen kann, seine Angebote oder Dienstleistungen würden von der Telesense GmbH erbracht.
4. Bei Nutzung der zur Verfügung gestellten Telefonnummern/ Postadresse etc. hat der Auftraggeber selbstständig dafür Sorge zu tragen, dass keine sitten- oder gesetzeswidrige Aktivitäten in Zusammenhang mit der Nutzung der Telefonnummern und Postadresse betrieben werden.
5. Ist für den Auftraggeber ersichtlich, dass das zu erwartende Volumen an Anrufen und/ oder Postsendungen das durchschnittlich zu erwartende Niveau überschreitet, ist er verpflichtet, die Telesense GmbH darüber zu
informieren. Unterlässt er eine solche Information, so berechtigen Verzögerungen in der Vertragsabwicklung durch die Telesense GmbH nicht zu Regress- oder Schadensersatzforderungen.
§ 4 Informationspflichten
1. Die Telesense GmbH ist verpflichtet, alle Behinderungen, die die termingerechte Ausführung ihrer Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) schriftlich oder per email anzuzeigen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Telesense GmbH umfassend über geplante Änderungen der Auftragsausführung zu unterrichten. Er ist weiterhin verpflichtet, der Telesense GmbH fortlaufend alle Informationen und Unterlagen zukommen zu lassen, die für die korrekte Ausführung des geschlossenen Vertrages notwendig sind.
3. Terminänderungen, sowie Änderungen der Ausführungsmodalitäten der Dienstleistung My mobile office“ müssen mit mindestens einem Tag Vorlaufzeit der Telesense GmbH mitgeteilt werden.
4. Terminänderungen ohne vorherige Benachrichtigung sind nicht wirksam. Der Auftraggeber trägt bei Nicht- einhaltung der Vorlauffrist die darauf zurückzuführenden Mehrkosten.
5. Unterbrechungen bei der Vertragsdurchführung aufgrund technischer Wartungsarbeiten/Veränderungen müssen von beiden Seiten rechtzeitig (mindestens 24h im Voraus) mitgeteilt werden. Erfolgt eine rechtzeitige Mitteilung, kann weder die vereinbarte Vergütung noch entgangener Gewinn durch die Vertragspartner geltend gemacht werden.
§ 5 Vergütung
1. Die Telesense behält sich die Anpassung der Entgelte vor. Eine Erhöhung der Entgelte ist insbesondere bei Entgelterhöhung durch technische/nichttechnische Drittanbieter möglich.
2. Die Entgelterhöhungen müssen dem Vertragpartner mindestens zwei Monate im voraus angekündigt werden.
3. Mit Entgelterhöhung erlischt der Anspruch auf Fortführung des Vertrages zu den ursprünglichen Konditionen. Die Entgelterhöhung wird Vertragsbestandteil und ersetzt die entsprechenden Klauseln des ursprünglichen Vertrages.
4. Der Auftraggeber hat bei Entgelterhöhungen das Recht, den Vertrag nach Zugang der Mitteilung über die Entgelterhöhung gemäß § 6 (1) zu kündigen.
5. Der Auftraggeber hat die unverzügliche Begleichung der Rechungen sicherzustellen. Dies kann durch Erteilung einer Einzugsermächtigung geschehen. Besteht eine Einzugsermächtigung nicht, sind die Rechnungen nach Erhalt durch Überweisungen auf das Konto der Telesense GmbH zu begleichen.
6. Einwendungen gegen Rechnungen sind unverzüglich schriftlich zu erheben. Zur leichteren Bearbeitung der Beanstandungen, sollen die betroffenen Positionen klar benannt werden. Wird die Beanstandung nicht binnen 2 Wochen begründet, gilt sie als zurückgenommen.
7. Noch nicht durch die Telesense als berechtigt anerkannte Einwendungen haben keinen Einfluss auf die Fälligkeit der Rechnung.
8. Über den gerügten Betrag hinaus besteht kein Zurückbehaltungsrecht.
9. Zuviel gezahlte Beträge werden nach Vereinbarung mit der nächsten Rechnung verrechnet oder zurücküberwiesen.
10. Kann aufgrund technischer oder/und sonstiger Probleme seitens des Auftraggebers die geschuldete Leistung von der Telesense GmbH nicht erbracht werden, ist trotzdem die volle Vergütung geschuldet.
§ 6 Termine
1. Der Vertrag gilt ab Auftragseingang (auch mündlich) bei der Telesense
GmbH als abgeschlossen.
§ 7 Kündigung
1. Der Auftraggeber kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats kündigen.
2. Die Telesense GmbH kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats kündigen.
3. Die Telesense kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn der Auftraggeber mindestens zwei Rechnungen nicht beglichen hat.
4. Schwerwiegende Verletzung der Mitwirkungspflichten aus §3 sowie schwerwiegende Verletzungen der sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Treuepflichten, berechtigen beide Vertragsseiten zur fristlosen Kündigung, wenn die Fortführung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist nicht zumutbar ist.
5. Die Kündigungserklärung bedarf der Schriftform.
§ 8 Haftungsausschluss
1. Für Störungen die auf Stromausfälle, Telefonnetzüberlastung, Carrier- oder Providerausfall etc. zurückzuführen sind, muss die Telesense GmbH nur insoweit einstehen, als Ihr nachgewiesen werden kann, dass sie die Ursache der Störung grob fahrlässig mitverursacht hat.
2. Die Telesense GmbH haftet nicht für Vermögensschäden durch fahrlässiges Verhalten ihrer Mitarbeiter und ihrer gesetzlichen Vertreter. Grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind vom Haftungsausschluss ausgenommen.
3. Im Falle einer fahrlässigen Verletzung von Vertragspflichten ist die Haftung der Telesense GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4.. Eine Haftungseinschränkung besteht ausdrücklich nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
5. Die Haftung für den Verlust aufgezeichneter Daten ist auf solche Schäden beschränkt, die auch bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen Datensicherung aufgetreten wären.
6. Die Telesense GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Verlust oder Überlassung der Zugangsdaten für die Dienstleistung „My mobile office“ an Dritte entstehen.
7. Ist der Auftraggeber durch die angegebenen Nummern, Adressen, ect. nicht erreichbar, haftet die Telesense GmbH nicht für daraus resultierende Einbußen.
8. Die Telesense GmbH haftet nicht für solche Vermögensschäden, soweit diese darauf beruhen, dass der Auftraggeber seine Obliegenheiten gemäß § 3 Absatz 2 nicht erfüllt.
§ 9 Verschwiegenheitsverpflichtung
1. Die Telesense GmbH sichert dem Auftraggeber zu, über alle für den Auftraggeber entgegengenommenen Anrufe unbefristet Stillschweigen zu bewahren.
2. Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich unbefristet über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 10 Kundenschutzreglung
1. Der Auftragsnehmer und seine Mitarbeiter verpflichten sich, weder über vertragliche noch finanzielle Angelegenheiten mit dem Kunden des Auftraggebers zu verhandeln oder hierüber Auskünfte zu erteilen.
§ 11 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
1. Ändert die Telesense GmbH diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich, so ist der Auftraggeber davon in Kenntnis zu setzen. Die Änderungen werden Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht innerhalb von zwei Wochen.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder hat er seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Gerichtsstand Berlin-Charlottenburg.

